Ab dem 1. Juli 2026 gilt bundesweit eine klare Regel: Ausgediente E-Zigaretten werden dort, wo solche Geräte verkauft werden, kostenlos zurückgenommen – ohne dass du etwas Neues kaufen musst. Der Grund ist gut: In jedem Gerät stecken wertvolle Rohstoffe, die zurück in den Kreislauf gehören.
Der Gesetzgeber hat das Elektrogesetz (ElektroG – das deutsche Gesetz für die Entsorgung von Elektrogeräten) erweitert. Das Zweite ElektroG-Änderungsgesetz wurde am 27. November 2025 im Bundesgesetzblatt verkündet; die meisten Regeln gelten seit dem 1. Januar 2026. Die Rücknahmepflicht speziell für E-Zigaretten greift ab dem 1. Juli 2026. Das Bundesumweltministerium informiert darüber offiziell.
Ganz unkompliziert: Du gibst dein ausgedientes Gerät an einer Verkaufsstelle ab, die solche Produkte führt – kostenlos und ohne Bedingung. Du musst nichts anmelden und nichts Neues kaufen. Achte einfach auf das grüne Rücknahme-Symbol.
An jeder Verkaufsstelle, die E-Zigaretten führt oder in den letzten sechs Monaten geführt hat – unabhängig davon, wo du das Gerät gekauft hast. Das kann ein Markt, ein Kiosk, eine Tankstelle oder ein Automat sein.
Orientierung gibt das grüne Rücknahme-Symbol: Wo es aushängt, befindet sich eine gekennzeichnete Sammelstelle.
Eine zurückgegebene E-Zigarette ist kein Abfall. In den Geräten stecken wertvolle Rohstoffe wie Lithium, Kobalt und Kupfer. Werden sie getrennt gesammelt, lassen sich diese Stoffe zurückgewinnen – im Restmüll gehen sie für immer verloren.
Ab dem 18. Februar 2027 verlangt die EU-Batterieverordnung, dass in Geräten verbaute Batterien leicht entnehmbar und austauschbar sind. Klassische Einweg-Vapes mit fest verklebtem Akku erfüllen das in der Regel nicht. Die Richtung ist klar: weg vom Wegwerf-Gerät, hin zu Rohstoffen, die im Kreislauf bleiben.
Nein. Die Rücknahme ist gesetzlich kostenlos.
Nein. Die Rückgabe darf nicht an einen Kauf gekoppelt werden.
Ja. Die Pflicht umfasst Einweg- und Mehrweg-E-Zigaretten sowie elektronische Tabakerhitzer.
Ja. An jeder Verkaufsstelle, die solche Produkte führt oder in den letzten sechs Monaten geführt hat.
Wegen der fest verbauten Lithium-Akkus: Brandgefahr im Müll, und die Wertstoffe gingen verloren.
Der Kauf von E-Zigaretten ist gesetzlich nur Erwachsenen ab 18 Jahren erlaubt (§ 10 Jugendschutzgesetz). Die kostenlose Rückgabe eines ausgedienten Geräts ist davon unabhängig und an keine Altersprüfung gekoppelt.